Betreuungsleistungen
Gemeinsame Aktivitäten, Gespräche, Spaziergänge und Begleitung im Alltag – für mehr Lebensqualität und gegen Einsamkeit.
Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen in Anspruch genommen werden kann.
Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden. Mit uns können Sie diese Leistungen nutzen: Wir unterstützen Sie im Haushalt, gehen mit Ihnen einkaufen oder begleiten Sie zu Terminen und anderen Aktivitäten.
Gern unterstützen wir Sie bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen.
